Zum 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft getreten, kurz BFSG, und mit ihm die Pflicht für viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In den Monaten davor haben wir zwei Reaktionen beobachtet: Panik bei denen, die reißerische Beiträge gelesen haben, und komplettes Desinteresse bei denen, die glauben, das betreffe nur Behörden. Beides ist unangebracht. Hier die sachliche Einordnung, wen das Gesetz trifft, was zu tun ist und warum das Thema auch jenseits der Pflicht Beachtung verdient.
Wen das BFSG wirklich betrifft
Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, im Web-Kontext vor allem auf den elektronischen Geschäftsverkehr. Übersetzt: Wer über seine Website Verträge mit Verbrauchern anbahnt oder abschließt, also einen Onlineshop betreibt, Termine buchen lässt oder Bestellfunktionen anbietet, fällt in der Regel unter die Pflichten. Eine reine Präsentationswebsite ohne solche Funktionen ist dagegen meist nicht direkt erfasst, ebenso gibt es Ausnahmen für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz bei Dienstleistungen. Aber Vorsicht mit der Entwarnung: Die Grenzen sind im Einzelfall juristisch zu prüfen, und wer heute knapp außerhalb liegt, wächst vielleicht morgen hinein.
Was eine barrierefreie Website ausmacht
Barrierefreiheit orientiert sich an vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Konkret heißt das unter anderem: ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund, Alternativtexte für Bilder, eine Bedienung, die vollständig ohne Maus über die Tastatur funktioniert, sichtbare Fokusmarkierungen, verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen, Untertitel für Videos und eine saubere technische Struktur, mit der Vorlesesoftware arbeiten kann. Nichts davon ist Raketentechnik, aber vieles davon fehlt auf typischen Unternehmenswebsites, weil es beim Bau schlicht niemand eingefordert hat.
Warum sich der Umbau auch ohne Gesetz rechnet
Der Pflichtblick verstellt gerne den Nutzenblick, deshalb hier die andere Seite der Rechnung. In Deutschland leben Millionen Menschen mit Behinderungen, dazu kommt eine alternde Gesellschaft mit nachlassendem Sehvermögen und motorischen Einschränkungen, das ist keine Randgruppe, sondern Kaufkraft. Barrierefreie Websites sind zudem für alle besser: Gute Kontraste helfen jedem Bildschirm in der Sonne, klare Strukturen jedem eiligen Besucher, Tastaturbedienung jedem Poweruser. Und Google honoriert viele dieser Eigenschaften ohnehin, denn saubere Struktur, Alternativtexte und schnelle, robuste Technik sind zugleich Rankingfaktoren. Wer barrierefrei baut, baut fast automatisch suchmaschinenfreundlich.
Der pragmatische Weg für Bestandsseiten
Niemand muss seine Website wegwerfen. Der sinnvolle Einstieg ist eine Bestandsaufnahme: automatisierte Prüfwerkzeuge finden die groben Verstöße, ein manueller Test mit Tastatur und Vorlesefunktion die feineren. Daraus entsteht eine priorisierte Liste, und erfahrungsgemäß beseitigen die ersten Maßnahmen, Kontraste, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen, Fokus-Sichtbarkeit, schon einen Großteil der Probleme mit überschaubarem Aufwand. Aufwendiger wird es bei alten Systemen mit verschachtelter Technik, dort kann die ehrliche Empfehlung auch lauten, den ohnehin fälligen Relaunch vorzuziehen und Barrierefreiheit gleich ins Fundament zu bauen, das ist billiger als jede Nachrüstung.
Was das für laufende Projekte bedeutet
Wenn Sie gerade eine neue Website planen, ist die Sache einfach: Barrierefreiheit gehört ins Lastenheft, und zwar als Anforderung an Konzept und Design, nicht als Prüfpunkt am Ende. Ein barrierefrei geplantes Projekt kostet kaum mehr als ein konventionelles, die Nachrüstung einer fertigen Seite dagegen ein Vielfaches. Fragen Sie Ihre Agentur konkret, wie sie Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare umsetzt, und lassen Sie sich die Antwort nicht mit einem Plugin-Namen abspeisen, denn automatische Overlay-Lösungen, die Barrierefreiheit per Knopfdruck versprechen, gelten unter Fachleuten als unzureichend und haben in Prüfungen wiederholt versagt. Echte Barrierefreiheit entsteht im Fundament, nicht als Aufkleber.
Unser Fazit
Das BFSG ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass. Wer betroffen ist, sollte handeln, die Übergangsgnade ist begrenzt und Abmahnungen sind im deutschen Internet eine verlässliche Konstante. Wer nicht direkt betroffen ist, bekommt mit Barrierefreiheit trotzdem eine bessere, schneller gefundene und für mehr Menschen nutzbare Website. Bei Neuprojekten gehört sie deshalb von Anfang an ins Pflichtenheft, bei uns ist das inzwischen Standard, unabhängig davon, ob das Gesetz es verlangt.